Wie erfolgt die Aufnahme in das Versorgungswerk?
1. Angebotsphase über den Berater
Das Trägerunternehmen erhält über den Berater ein Einzel- bzw. Kollektivangebot zur Ansicht. In dem Angebot sind gleichzeitig alle Kosten (Verwaltungskosten und Beiträge an den PSVaG) neben den Zuwendungen aufgeführt.
- Angebotserstellung:
- Einzelangebote (Angebot für eine Person):
- Website www.smart-pension.de (interner Bereich)
Sofern der Berater noch nicht registriert ist, kann sich der Berater registrieren und wird nach Kontaktaufnahme durch die providass AG freigeschaltet. Der Versand der Angebote erfolgt per Mail über die Mailadresse SMARTpension@providass.de. - Über Anforderungsbogen
Sofern der Berater Unterstützung bei der Angebotserstellung benötigt, kann er das Angebot mit Hilfe des Anforderungsbogens anfordern. Den Anforderungsbogen kann er sich im internen Bereich unter www.smart-pension.de downloaden oder direkt bei der providass AG anfragen.
- Website www.smart-pension.de (interner Bereich)
- Kollektivangebote:
Hier handelt es sich um ein Angebot für eine Versorgungsgruppe.
Die Schritte sind wie bei Einzelangebot identisch. Darüber hinaus stellen wir eine Excel-Tabelle als Vorlage zur Verfügung, in welcher die Personendaten der Versorgungsgruppe einzutragen ist. Die Spalten sind in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt, dass der Import für die Berechnung vereinfacht ist.
- Einzelangebote (Angebot für eine Person):
Der Berater stellt mit der Angebotsanforderung sicher, dass der Datenschutz gewahrt ist. Der Berater wird auf folgende Erklärung hingewiesen.
Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung für die Nutzung und Speicherung von Daten gegenüber der providass AG, Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft e.V. und dem Rückdeckungsversicherungsunternehmen:
Zur Erstellung von Angeboten und zur Ausfertigung aller für eine Mitgliedschaft notwendigen Unterlagen sowie zur Beantragung von Versicherungsschutz beim Rückdeckungsversicherungsunternehmen werden kundenspezifische Daten erhoben, gespeichert und genutzt.
Der Berater erklärt ausdrücklich, dass alle Personen, deren Daten er elektronisch, schriftlich oder persönlich übermittelt, hierüber informiert wurden und dass alle Personen, deren Daten er übermittelt mit der Weitergabe der Daten zwischen den o.g. Firmen / Institutionen einverstanden ist.
2. Aufnahme in das Versorgungswerk (Übergabe)
Das Trägerunternehmen möchte in das Versorgungswerk zur Durchführung der betrieblichen Alterversorgung aufgenommen werden. Zu diesem Zweck übergibt der Berater dem Versorgungswerk die Anmeldedaten des Trägerunternehmens, damit eine Aufnahme erfolgen kann.
Hier unterscheiden wir zwei unterschiedliche Aufnahmeverfahren. Bei Alternative 1 erhalten wir alle personenbezogenen Meldedaten der versorgungsberechtigten Personen bereits zu Beginn der Aufnahme, so dass wir neben der Aufnahmeunterlagen den Leistungs- und Finanzierungsplan gleichzeitig erstellen können. Bei Alternative 2 des Aufnahmeverfahrens erhalten wir die personenbezogenen Daten der versorgungsberechtigten Personen im laufenden Aufnahmeprozess. Hiernach aufgegliedert beschreiben wir im Folgenden den jeweiligen Aufnahmeprozess.